Abmeldung

Exmatrikulation von Studierenden

Nach Beendigung des Studiums erhalten ehemalige Studierende eine Benachrichtigung über die Deaktivierung ihres Hochschulkonto.

Dies hat zur Folge, dass nach dem Ablauf der angegebenen Frist der Zugang zu den Freigaben und persönlichen Speicherbereich gesperrt wird. Das Sichern der Dokumente sollte aus diesem Grund schnellstmöglich erfolgen. Falls die Speichermöglichkeit der Microsoft 365-Dienste (OneDrive) genutzt wurde, sind diese Daten ebenfalls zu sichern, da dieser Account auch deaktiviert wird.

Weiterhin kann nach der Deaktivierung des Accounts nicht mehr auf das Hochschul-Mail-Postfach zugegriffen werden. Eine Sicherung von wichtigen Mails, sowie das Umstellen bzw. Benachrichtigen von Kommunikationspartnern muss der Nutzer selbst durchführen.

Ausscheiden von Mitarbeiter:innen

Nach dem Ausscheiden (Kündigung oder Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnis sowie Renteneintritt) aus den Diensten der Hochschule erfolgt die Deaktivierung des Nutzerkontos. Dies bedeutet, dass keine E-Mails mehr empfangen bzw. gesendet werden können und kein Zugang zu den Freigaben besteht.

Gäste

Ein Gastzugang hat grundsätzlich eine Laufzeit von einem Jahr. Nach dem Ablauf wird das Nutzerkonto deaktiviert und kann nicht mehr genutzt werden.

Eine Verlängerung der Laufzeit um ein weiteres Jahr kann beantragt werden.